Das völlig falsche Signal gegen einen brutalen islamischen Gewalttäter und Terroristen
Manche Gerichtsentscheidung entlockt den Menschen ein unverständliches Kopfschütteln, weil sie auf keinerlei Weise nachvollziehbar ist - jetzt ist es wieder passiert. Urteil: "Koma-Schläger" Erdinc S. erhält nur ein Anti-Aggressions-Training. Der berüchtigte islamische Gewalttäter aus Köln wurde zwar verurteilt, das Kölner Gericht stellte seine Schuld fest, entschied aber: S. bekommt keine Jugendstrafe, denn er soll eine faire Chance für seine Zukunft bekommen Dass das Opfer wochenlang im Koma lag und irreparabel durch die brutale Attacke geschädigt wurde, spielt hier keine Rolle und ist irrelevant, eine Verhöhnung des Opfers. Lesen Sie selbst http://www.express.de/nachrichten?pagename=express/index&pageid=1004370693460&rubrikid=200&ressortid=100&articleid =1200128956184 http://www.koeln.de/artikel/Koeln/Bickendorf-Gangster-laesst-das-Randalieren-nicht-40276-1.html
Ich finde, das klingt wie eine Einladung, wie ein Freibrief. Also prügeln wir doch einfach mal aus persönlichem Frust oder aus Langeweile ein paar Leute auf brutalstmögliche Weise ins Koma, - vor dem Gesetz sind schließlich alle gleich. Wieder einmal scheint ein Urteil vor einem deutschen Gericht gefällt worden zu sein, dass genau in die Intention des Zentralrats der Muslime passt und auf keinen Fall als anti-islamisch gewertet werden kann. Aber wie ist es mit anti-menschlich oder anti-rechtsstaatlich?
Nachtrag
Prügel-Rückfall des Koma-Schlägers
Kaum zu glauben: Er hat wieder zugeschlagen! An derselben Stelle. Und wieder landete das Opfer im Krankenhaus. Das Kölner Amtsgericht hat Haftbefehl gegen den sogenannten "Koma-Schläger" von Köln, Erdinc S. (18), erlassen. Wie EXPRESS erfuhr, ist Erdinc gegen 11.30 Uhr in Katakomben des Justizpalastes an der Luxemburger Straße gebracht worden. Dort ist er dem Haftrichter vorgeführt worden. Der Haftbefehl wurde verkündet und er danach in die JVA Ossendorf gebracht. Nun tritt Erdinc S. die Untersuchungshaft an.
Einer der Verschonungsgründe nach der letzten Gerichtsverhandlung war auch, dass Erdincs Freundin ein Kind erwarte und er als Gerüstbauer einen festen Job hat. Nach EXPRESS-Informationen ist das Kind vor wenigen Tagen zur Welt gekommen. Erdinc war in der Nacht zum Donnerstag in Ostheim festgenommen worden. Hintergrund: Erdinc soll am 23. Juni gegen 22 Uhr auf einen Passanten eingeschlagen haben - völlig ohne Grund. Wieder geschah es an der KVB-Haltestelle in Ostheim, wieder an der Telefon- zelle. Dem Opfer, das nur telefonieren wollte, soll er gedroht haben: "Ich werde dich umbringen und kaputtschlagen." Kurz danach schlug Erdinc laut Ermittlungen der Polizei zu, verletzte das Opfer am Auge.
Wie lange will sich die Justiz- bzw. der Innenminister das eigentlich noch ansehen und untätig bleiben? Muss erst ein Opfer dieses brandgefährlichen islamischen Gewalttäters zu Tode kommen, ehe eine langjährige Haftstrafe mit anschließender Abschiebung nach der Verbüßung verkündet wird? Erdinc S. hat hier zwar soziale Bindungen, sogar ein Kind, aber er ist unübersehbar eine öffentliche Gefahr für Leib und Leben der hier lebenden Menschen. Eine Abschiebung innerhalb 48 Std. nach den Regeln der “Persona non grata” - des unerwünschten Ausländers - ist nach der Verbüßung der Haft mehr als dringend geboten. siehe http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/koma-schlaeger-erdinc-s-in-u-haft_artikel_1218352826621.html http://www.pi-news.net/2008/08/komaschlaeger-pruegelt-wieder/
Zum x-ten Mal - schon wieder ein extrem mildes Urteil für vorbestraften islamischen Gewalttäter
Die Spannung im Saal 210 des Kölner Justizpalasts war spürbar. Rund 60 Besucher hatten sich im Zuschauerraum versammelt. Der Tenor eindeutig: Alle erwarteten eine empfindliche Strafe für den Mann, der Opa Johann nach dem schlimmen Unfall in Mülheim einfach liegen gelassen hatte. Amine A. (27), der Todesfahrer von Mülheim, bedroht sogar seinen Richter. „Ich gehe in Europa in keinen Knast. Bevor ich das mache, werde ich mich wehren. Diejenigen, die das machen, müssen dran glauben. Das soll man auch dem Herrn Dr. Hilgert ausrichten.“ Der Richter kennt Amine A. aus einem früheren Verfahren. Da hatte der PS-Rambo wegen schweren Raubes zweieinhalb Jahre Knast bekommen. Im Berufungsverfahren wurde das Hilgert-Urteil im Strafmaß zugunsten von Amine abgemildert. Anderthalb Jahre auf Bewährung. Amine A.’s Kripo-Akte ist so dick wie ein Telefonbuch. siehe http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/wer-mich-in-den-knast-steckt-muss-dran-glauben_artikel_1208170944203.ht http://www.express.de/nachrichten/region/koeln/stadt-will-todesraser-abschieben_artikel_1212758511154.html
Türkische Cafés - Sex für fünf Euro
Viele türkische Männercafés haben sich einer Studie zufolge zu Brutstätten der Kriminalität entwickelt. Hinter der Fassade florieren illegales Glücksspiel, Drogenhandel, Hehlerei und Zwangsprostitution. Als Rauf Ceylan an jenem Tag das türkische Männercafé in Duisburg betritt, setzt ihn der Besit- zer entgegen der üblichen Gepflogenheiten ruck-zuck wieder vor die Tür. Auf dem Tisch liegt eine Menge Geld, schnell ist Ceylan die Situation klar. Die Café-Besucher zocken: illegales Glücksspiel. Doch weil der Sozialwissenschaftler noch am Anfang seiner Untersuchung über türkische Männer- cafés steht, geht er noch ziemlich unbedarft vor. Offen fragt er den Besitzer: „Würden Sie mir ein Interview geben?“ Sekunden später steht er wieder vor der Tür.
Ceylan hat an diesem Tag noch Glück, dass er nicht zusammengeschlagen wird. Anderthalb Jahre lange hat er sich mehrere Tage in der Woche in Duisburg zum Tee getroffen, um für seine Doktor- arbeit Material zu recherchieren. Im Laufe der Recherchen wurde er mehrere Male bedroht. So naiv wie zu Beginn versuchte er am Ende niemanden mehr auszuhorchen, er ließ sich über Bekannte immer tiefer in das Netzwerk vermitteln. Viele aus der Szene seien froh gewesen, mit ihm sprechen zu können. Manchmal trafen sie sich heimlich in Ceylans Auto. Heute fällt der 32-Jährige ein hartes Urteil: „Mitten in Deutschland haben sich rechtsfreie Räume gebildet.“
Unbeobachtet von der breiten Öffentlichkeit wurden demnach viele der türkischen Männercafés zu Brutstätten von Gewalt und Kriminalität. Laut der Untersuchung sind diese „ethnischen Kolonien“ zum Hort für illegales Glücksspiel, Hehlerei und Zwangsprostitution geworden. Getarnt als Kulturvereine gehen Besitzer und Gäste ihren krummen Machenschaften nach. Die Männercafés gewähren auch Dealern mit Kokain und Haschisch Unterschlupf.
Selbst innerhalb der türkischen Gemeinschaft in Deutschland reden nur wenige offen über die Probleme. „In Wahrheit sind die Cafés aber auch vielen Türken ein Dorn im Auge, weil sie ihren Ruf schädigen“, sagt Ceylan. „Die Schwiegereltern eines potenziellen Bräutigams etwa erkun- digen sich zunächst, ob dieser ein „Kahveci“ (Cafégänger) ist. Falls ja, ist das erstmal ein Manko.“ Im klassischen Soziologendeutsch spricht der Leiter des Zentrums für interkulturelle Kompe- tenz in Duisburg von einer Mobilitätsfalle. Zwar fangen die Männercafés zum Teil Konflikte ab und stützen die Gemeinschaft. „Deshalb gibt es keine türkischen Obdachlosen oder solche mit einer Pulle am Kiosk“, erklärt der Wissenschaftler. Er ergänzt jedoch, dass sich zwar einige in diese Hängematte fallen lassen, andere dem Milieu aber entfliehen wollen. „Da gehen ganze Existenzen kaputt, und es wird das Arbeitslosengeld verzockt. Die Frauen müssen schließlich ihr Gold für die Schulden ihrer Männer eintauschen“, kritisiert Ceylan. „Die alten Männer dort haben überhaupt keine Ahnung vom Eishockey, setzen aber auf die Spiele und verlieren.“ Wem das Geld für weitere Wetten fehlt, oder wer sich bereits verschuldet hat, gerät schnell in die Fänge der Zinswucherer, die zwischen Wasserpfeife und Tee auf ihre Opfer warten. Siehe http://www.focus.de/panorama/welt/tuerkische-cafes-sex-fuer-fuenf-euro_aid_318742.html

Gibt es für diese Täter Sonderrechte? Erneut ein unbegreifbar mildes Urteil für islamische Gewalttäter
Alle fünf Angeklagten haben erbarmungslos gehandelt", sagte gestern der Vorsitzende Richter im Prozess um den Messerangriff auf dem Kiez. Die Täter benutzten abgebrochene Flaschen als Waffen, stachen zu. Sie schlugen und traten auf die Opfer ein. Gestern nun kam die strafrechtliche Quittung für die Angeklagten Özmen N., Cem M., Ahmet K. und Volkan C. wegen der Tat vom 3. November vergangenen Jahres: Eine Jugendkammer des Landge- richts verhängte Jugendstrafen gegen die fünf jungen Männer unter anderem wegen versuchten schweren Raubes und gefährlicher Körperverletzung.
Eines der Opfer hatte Todesangst empfunden. "Ich hatte das Gefühl, ich müsste sterben", hatte Nico Frommann, Sohn des Bezirkschefs von Hamburg-Nord, vor Gericht über den brutalen Angriff gesagt, bei dem er und ein Mitschüler schwer verletzt wurden. Wie ein "Exekutionskommando" seien ihm die Täter vorgekommen, hatte der 20-jährige als Zeuge geschildert. Die Opfer seien auf "außerordentlich rücksichtslose und brutale Weise miss- handelt" worden, sagte dazu der Richter. Zwei der 17 und 18 Jahre alten Angeklagten erhielten Jugendstrafen von zwei Jahren zur sogenannten Vorbewährung. Dabei wird erst nach sechs Monaten entschieden, ob die Haft voll- streckt wird oder zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Ein weiterer Angeklagter bekam eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren, zwei wurden zu Bewährungsstrafen von 22 Monaten verurteilt.
Langsam wird das nur allzu auffällig, dass islamische Gewalttäter, die in ihrem Vorgehen eher an Terroristen als an brutale Straftäter erinnern, von der deutschen Justiz ausgesprochen milde bestraft werden. Wieder einmal kann der Zentralrat der Muslime ausgesprochen zufrieden sein mit der voraus- eilenden Dienstbereitschaft deutscher Richter/-innen. Dafür schickt man als Ausgleich durch- aus mal einen Schwarzfahrer in öffentlichen Verkehrsmitteln für vier Monate ins Gefängnis, - ohne Bewährung versteht sich.
Und die Richter haben damit sogar recht. Was ist schon eine brutal ausgeführte Tötungsabsicht durch islamische Gewalttäter gegen das Schwerstverbrechen „Schwarzfahren“? siehe http://www.abendblatt.de/daten/2008/06/06/890514.html http://www.welt.de/hamburg/article2071007/Brutalen_Kiez-Taetern_bleibt_das_Gefaengnis_erspart.html
Muslimischer Attentäter erhält mildes Urteil
Im Prozess um eine Messerattacke auf einen Rabbiner in Frankfurt ist der 23-jährige Muslim Sajed A zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter des Frankfurter Landgerichts befanden den Attentäter und Deutsch-Afghanen der gefährlichen Körperverletzung für schuldig.
Die Richter erkannten keine Tötungsabsicht bei dem Mann, der den orthodoxen jüdi- schen Geistlichen angegriffen hatte. Eine Verurteilung wegen versuchten Totschlags war daher nicht mehr infrage gekommen. Der Vorwurf eines anti-semitischen Terrorattentats war dem mehrfach vorbestraften Angeklag- ten trotz vieler eindeutiger Hinweise ebenfalls nicht zwingend nachzuweisen, - denn wieso sollte ein Messerangriff durch einen fanatischen islamischen Gewalttäter auf einen Rabbiner ein Mordversuch und ein Terrorverbrechen sein? Da drängt sich der Verdacht auf, dass wieder einmal ein Urteil gefällt wurde, dass vom Zentralrat der Muslime auf keinen Fall als anti-islamisch diffamiert werden sollte. siehe http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,504618,00.html http://www.hr-online.de/website/rubriken/nachrichten/index.jsp?rubrik=15662&key=standard_document_34124114
Terroristenführer ruft zur Revolte auf
Der Führer der islamischen Faschisten Osama bin Laden hat die Muslime in aller Welt dazu aufgerufen, sich gegen ihre eigenen Regierungen zu erheben. Die Führer der arabischen Länder hätten die Palästinensergebiete „verscherbelt“.
Vor allem die in Ägypten lebenden Muslime sollten für die Aufhebung der Blockade des Gaza- streifens durch Israel arbeiten. Die arabischen Führer hätten die Palästinenser geopfert, um ihre eigene Macht nicht zu gefährden, sagte der Chef des Terrornetzwerks El Kaida in der 22 Minuten dauernden Audiobotschaft an „die islamische Nation“. Sie wurde am Sonntag auf einer Website veröffentlicht, die von den Anführern des Terrornetzwerkes El Kaida immer wieder für Erklärungen genutzt wird. siehe
http://www.focus.de/politik/ausland/osama-bin-laden-extremist-ruft-zur-revolte-auf_aid_302634.html
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Münchner U-Bahn-Schläger vor Gericht
Im Dezember 2007 schlugen zwei junge Männer in der Münchner U-Bahn einen Rentner brutal zusammen und verletzten ihn lebensgefährlich. Heute beginnt der Prozess. Die Täter müssen mit hohen Haftstrafen rechnen. Es war ein Satz, mehr nicht. Am 20. Dezember des vergangenen Jahres steigen in München an der Haltestelle Max-Weber-Platz, die direkt hinter dem Bayerischen Landtag liegt, gegen 22 Uhr der damals gerade noch minderjährige Grieche Spyridon L. und der in München geborene, seinerzeit 20-jährige Türke Serkan A. in die U-Bahn. Ebenfalls im Abteil ist der 76 Jahre alte Pensionär Hubert N.
Als Spyridon L. sich eine Zigarette anzündet, weist ihn der Rentner auf das Rauchverbot in der U-Bahn hin. Daraufhin wird er mit den Ausdrücken „Scheiß Deutscher, Sau, Schwein“ angepöbelt und wohl auch bespuckt. Der ehemalige Lehrer Hubert N. wechselt den Sitzplatz, um einer weiteren Konfrontation aus dem Weg zu gehen. Den Rest der Ereignisse dokumentiert die lückenlos aufzeichnende Videokamera an der Endhaltestelle Arabellapark. Während Hubert N. in der Nähe des zentralen Fahrkartenautomaten bereits in Richtung Ausgang unterwegs ist, nähert sich ihm Serkan A. von hinten und zwingt den Mann mit einem Schlag auf den Hinterkopf zu Boden. Daraufhin prügelt Spyridon L. ganze acht Mal mit der Faust auf das Gesicht und den Oberkörper des Opfers ein. Dann tritt er zurück, als wolle er Anlauf nehmen, und tritt anschließend tat- sächlich „mit voller Wucht in der Art eines Fußballers“, wie es in der Anklageschrift heißt, gegen den Kopf des Opfers.
... dass das wieder ein nicht nachvollziehbar mildes Urteil gegen den islamischen Gewalttäter wird -
denn man wird von Seiten der Justiz alles dafür tun, dass ein Urteil nicht als anti-islamisch diffamiert werden kann siehe http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/U-Bahn-Schlaeger-Jugendgewalt;art1117,2556792
Nachtrag München - Maximal vier Jahre Haft - damit soll der brutale Überfall gesühnt sein. Das jedenfalls fordert die Verteidigung des Münchener U-Bahn-Schlägers Serkan A. (21). Staatsanwaltschaft Laurent Lafleur beantragte am Freitag vor dem Münchner Landgericht eine zwölfjährige Freiheitsstrafe für Serkan A.. Für den 18-jährigen Spyridon L. verlangte er neun Jahre Jugendstrafe. siehe http://www.express.de/nachrichten/news/vermischtes/verteidung-fordert-vier-jahre-haft_artikel_1214502816378.html
2.Nachtrag Das klingt erst mal ganz gut und richtig, 12 Jahre Haft für den islamischen Gewalttäter Serkan A. nach Erwachsenenstrafrecht und 8 ½ Jahre für Spyridon L. nach Jugendstrafrecht. Der Anspruch der Bürger/-innen auf einen effektiven Schutz vor kriminellen Übergriffen von jugendlichen Straftätern – ungeachtet ihrer Herkunft – scheint auf den ersten Blick und mit diesem Urteil erst mal befriedigt. Doch haben beide Verteidiger bereits Revision angekündigt, und wir können davon ausgehen, dass sich jetzt der Zentralrat der Muslime mit seinem Machteinfluss hinter den Kulissen zu Wort melden und die entsprechenden Weichen stellen wird. Hier hat zwar noch ein Richter die nahezu volle Härte des Gesetzes sprechen lassen, doch eben nur die fast volle Härte des Gesetzes. Denn es wäre durchaus möglich gewesen den islami- schen Gewalttäter Serkan A. zur Höchststrafe „Lebenslänglich“ zu verurteilen, wie bei Mord- versuch vorgesehen, und den griechischen Mitangeklagten nach Jugenstrafrecht zur Höchst- strafe von zehn Jahren mit dem Vorbehalt der anschließenden Sicherheitsverwahrung für beide Straftäter.
Damit sind nahezu unbemerkt bereits im Vorfeld die Weichen gestellt, denn in der Revision wird das Oberlandesgericht und evt. danach der Bundesgerichtshof entscheiden, und nach den Erfahrungen der letzten Jahre können wir davon ausgehen, dass schon das Oberlandesgericht dieses Urteil kassieren und deutlich abmildern wird. Schließlich darf den Tätern nicht die Zukunft durch ein zu hartes Urteil verbaut werden, muss eine Option darauf erhalten bleiben. Dass beide billigend in Kauf genommen haben den 76-jährigen Rentner Hubert N. zu töten, spielt dabei keine Rolle, denn der Täterschutz rangiert erfahrungsgemäß in diesem Land deutlicher höher, als der Opferschutz. Siehe http://www.presseportal.de/pm/6758/1224876/weisser_ring_e_v http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,564531,00.html http://www.netzeitung.de/vermischtes/1081137.html http://www.welt.de/vermischtes/article2190153/Opfer_soll_U-Bahn-Schlaeger_provoziert_haben.html http://www.pr-inside.com/de/sofortige-abschiebung-der-u-bahn-schlaeger-nicht-r691563.htm http://www.zeit.de/news/artikel/2008/06/23/2557201.xml http://www.n-tv.de/990562.html http://www.moz.de/index.php/Moz/Article/category/Aus%2Baller%2BWelt/id/237113